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   SG Fulda, 10.02.2011 - S 7 SO 74/10 ER   

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https://dejure.org/2011,12379
SG Fulda, 10.02.2011 - S 7 SO 74/10 ER (https://dejure.org/2011,12379)
SG Fulda, Entscheidung vom 10.02.2011 - S 7 SO 74/10 ER (https://dejure.org/2011,12379)
SG Fulda, Entscheidung vom 10. Februar 2011 - S 7 SO 74/10 ER (https://dejure.org/2011,12379)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    §§ 53 ff SGB 12, § 37 Abs 2 S 1 SGB 5

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die gesetzliche Krankenversicherung auf Übernahme der Kosten für häusliche Krankenpflege in Form einer Begleitperson beim Schulbesuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 388 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Baden-Württemberg, 28.06.2007 - L 7 SO 414/07

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur angemessenen Schulbildung -

    Auszug aus SG Fulda, 10.02.2011 - S 7 SO 74/10
    Anders als bspw. in den der Entscheidung des LSG Baden-Württemberg (Beschluss vom 28.06.2007 - L 7 SO 414/07 - juris) bzw. des LSG Thüringen (Beschluss vom 30.09.2008 - L 8 SO 801/08 ER - juris) zu Grunde liegenden Sachverhalten ist die Antragstellerin den Anforderungen des Schulalltags - wie bspw. An- und Ausziehen, Ranzen aus- und einpacken, Wahrung einer für die Beschulung einer Klasse notwendigen Disziplin etc. ... - gewachsen.
  • LSG Hessen, 24.04.2006 - L 9 AS 39/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs -

    Auszug aus SG Fulda, 10.02.2011 - S 7 SO 74/10
    Da mit einer einstweiligen Anordnung nur einer gegenwärtigen Notlage zu begegnen ist, kann eine entsprechende Verpflichtung - hier der Beigeladenen - erst für die Zeit vom Eingang des Antrages bei Gericht ausgesprochen werden (vgl. HessLSG, Beschluss vom 24.04.2006 - L 9 AS 39/06 ER - juris).
  • LSG Thüringen, 30.09.2008 - L 8 SO 801/08
    Auszug aus SG Fulda, 10.02.2011 - S 7 SO 74/10
    Anders als bspw. in den der Entscheidung des LSG Baden-Württemberg (Beschluss vom 28.06.2007 - L 7 SO 414/07 - juris) bzw. des LSG Thüringen (Beschluss vom 30.09.2008 - L 8 SO 801/08 ER - juris) zu Grunde liegenden Sachverhalten ist die Antragstellerin den Anforderungen des Schulalltags - wie bspw. An- und Ausziehen, Ranzen aus- und einpacken, Wahrung einer für die Beschulung einer Klasse notwendigen Disziplin etc. ... - gewachsen.
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